Zum Nachschlagen:
Ihre Rechte als Patient

Index für Buchstabe "P"

Patientenbeauftragte der Bundesregierung - sie schützen Ihre Rechte

Die oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat die Aufgabe darauf hinzuwirken, dass die Rechte von Patientinnen und Patienten gewahrt werden. 

Patientenverfügung - verfassen Sie Ihren medizinischen Willen

Die Patientenverfügung legt fest, welche medizinischen und pflegerischen Maßnahmen nach Ihrem Willen getroffen oder nicht getroffen werden sollen, wenn Sie in eine Situation geraten, in der sie Ihren Willen nicht mehr selbst äußern können. 

Patientenwille - Ihr Recht auf Selbstbestimmung

Solange eine Patientin oder ein Patient ihren/seinen Willen äußern kann, müssen Ärztinnen, Ärzte und die Angehörigen diesem folgen.